Adoptionsverfahren
C. REISE NACH BULGARIEN UND PERSÖNLICHE BEGEGNUNG
Nachdem ihm ein Kind empfohlen wird, verfügt der Adoptionsbewerber über 2 Monate Zeit für die Vorbereitung auf seine Reise und die erste Begegnung mit dem Kind in dessen Aufenthsaltsort, das eine Institution, eine Pflegefamilie oder ein Residenzhaus sein kann, in dem es Sozialhilfe bekommen hat. Der Aufenthalt muss nicht kürzer als 5 Tage dauern. Den Adoptionsbewerber wird ein Dolmetscher von ANIDO begleiten. Er kann sich auch auf die Hilfe eines unserer Mitarbeiter – eines Psychologen, Kinderarztes oder Pädagogen – bei Notwendigkeit verlassen.
Es ist wichtg zu wissen, dass unsere Gesetzgebung die Möglichkeit zulässt, ein konkretes Kind auch ohne diese erste Begegnung in Bulgarien zu adoptieren. Für die Fortsetzung des Verfahrens sind aber zwei Bedingungen notwendig:
1) Der Adoptionsbewerber muss gute Gründe haben, um auf die Reise zu verzichten (z. B. Erkranking, finanzielle Schwierigkeiten, unverzügliche dienstliche Aufgaben oder Hindernisse in der Vorbereitung der Reise)
und
2) Er muss in seinem Staat eine notariell beglaubigte Erklärung unterschreiben, dass er das Risiko für die zukünftige Entwicklung des Kindes in physischer und psychischer Beziehung akzeptiert. Er muss auch die Ursache für die nicht stattgefundene Begegnung angeben.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Und da lernten wir eines Tages diese wunderbaren Leute kennen, die mit uns, für uns und für unsere Zukunft als Eltern vom Anfang an mitarbeiteten.
Sie führten uns mit beruflicher Erfahrenheit, Ehrlichkeit und Bewusstheit, ohne nur für einen Augenblick zu vergessen, warmherzige Menschen zu sein.
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