А. GESETZLICHE EIGENHEITEN UND VORSCHRIFTEN
Das Königreich Spanien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, das am 27. März 1995 unterschrieben, am 11. Juli 1995 ratifiziert wurde und am 01. November desselben Jahres in Kraft trat.
Spanien teilt sich in 23 autonome Gebiete, was auch die Errichtung von 23 Adoptionszentralstellen bedingte. Ausserdem ist als gemeinsame Zentralbehörde die Generaldirektion für die Fragen der Familie und des Kindes bei dem Ministerium der Bildung, der Sozialpolitik und des Sportes bestimmt.
In Bezug auf Bulgarien ist die Wahl einer spanischen Vermittlungsorganisation für die ausländische Adoption nicht verbindlich. Die Adoptionbewerber können sich unmittelbar an die Zentralstelle ihres autonomen Gebiets wenden, die ihrerseits mit der Zentralbehörde oder mit einer Vermitlungsagentur in Bulgarien kontaktiert.
Damit spanische Organisationen bei internationalen Adoptionen vermitteln können, brauchen sie eine Genehmigung von der Zentralstelle des jeweiligen autonomen Gebiets. Gleichzeitig aber verlangt die bulgarische Seite von den anerkannten spanischen Organisationen, mit akkreditierten Organisationen im Herkunftsland des Kindes Kontakt herzustellen, damit den Antragsgebern der beste Schutz gewährleistet wird.
Die Vermittlungsorganisationen in Spanien sind obligatorisch juristische Personen mit gemeinnützigen Zielen, deren Tätigkeitsgegenstand Grundsätzlich der Schutz der Kinder ist; sie müssen mit einem multidisziplinären Team von Fachleuten arbeiten, das von hochqualifizierten Experten im Bereich der Adoption geleitet wird.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die spanischen Adoptionsbewerber mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn die Bewerber ein Familienpaar sind, kann nur der eine Partner dieses Alter erreicht haben. Der Adoptierende muss mindestens 14 Jahre älter als der Adoptierte sein.
Die sowohl für das nationale als auch für das internationale Adoptionsverfahren zuständigen Behörden sind die Zentralstellen der autonomen Gebiete und die Zentralstellen der autonomen Städte Celta und Meliã.
Das Verfahren beginnt mit dem Einreichen der Adoptionsbewerbung bei der Zentralstelle des jeweiligen autonomen Gebiets. Dann fertigt ein multidisziplinäres Arbeitsteam einen psychosozialen Bericht über den Bewerber aus, aufgrund dessen die Zentralstelle die Eignungsbescheinigung des Bewerbers für die Adoption eines Kindes aus einem anderen Land erstellt. Für die Verfassung des sozialen Berichtes werden pflichtmässig zwischen 1 und 4 Gesprächen mit dem Bewerber (die Zahl variiert in den verschiedenen autonomen Gebieten) durchgeführt. Die Eignungsbescheinigung ist gültig bis 3 Jahre und diese Frist kann prolongiert werden.
Mit diesen zwei Dokumenten haben die Adoptionsbeweber die Wahl, ob sie sich an die zentrale Behörde, an eine spanische oder an eine bulgarische anerkannte Organisation wenden müssen. Jede von diesen Organisationen kann bei der Anschaffung der restlichen Unterlagen wie auch im ganzen Verfahren mithelfen.
Die im Ausland vollzogene Adoption wird anerkannt und nach Inkrafttreten des bulgarischen Gerichtsbeschlusses wird das Kind in das Bürgerregister des Königreichs Spanien eingetragen, womit es spanische Staatsbürgerschaft erwirbt. Die Verwandtschaftsbeziehungen mit der leiblichen Familie erlöschen und mit der neuen Familie entstehen Beziehungen und Rechte wie bei Blutsverwandtschaften. Die Adoption kann nur aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wegen bewiesener unrechtsmässiger Adoptionszustimmung der leiblichen Eltern aufgehoben werden.
B. UNSER PARTNER IN SPANIEN
Auf dem Territorium des autonomen Gebiets Catalonia arbeitet ANIDO seit 1997 partnerschaftlich mit:
AJUDA’M
C/ Muntaner 479 -483 entl 2ª
Barcelona, España 08021
(34) 93 253.14.12
(34) 93 253.17.11
Vorsitzende: Isabel Fort
www.ajudam.org
Auf dem Territorium des autonomen Gebiets Catalonia arbeitet ANIDO seit 2017 partnerschaftlich mit:
INICIATIVA PRO INFANCIA (IPI)
av. Gran Vía de les Corts Catalanes no 646, 1o, 2a
08007 Barcelona, España
Tel: +34 93 412 01 02
Fax: +34 93 412 02 20
Vorsitzende:: Santiago Llensa Ramos
www.ipi-ecai.org
Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
(Originaltext: hier klicken)
Im Frühling 2012 erhielten wir die schönste Nachricht unseres Lebens. Wir bekamen den Vorschlag, Eltern eines kleinen Mädchens aus Bulgarien zu werden. Es hatte schwierigen Lebensstart gehabt und wohnte jetzt in einem Kinderheim in Sofia. Dort wartete es, dass seine Mutti und Vati es nach Hause brachten. Auf dem Bild sahen wir ein kleines Mädchen mit brauen Locken und grossen brauen Augen. Sie war wunderbar, die schönste! Später erwies sich, dass wir beide dasselbe Gefühl empfunden hatten. Das war sie, unsere Tochter, anders konnte es nicht sein.