А. GESETZLICHE EIGENHEITEUN UND VORSCHRIFTEN
Die Vereinigten Staaten sind Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, das am 31. Mart 1994 unterschrieben, am 12. Dezember 2007 ratifiziert wurde und am 01. Januar 2008 in Kraft trat.
Die Zentralbehörde im Sinne vom Art. 6 des Haager Übereinkommens ist das Aussenministerium (das staatliche Departement) der Vereinigten Staaten.
Entsprechend dem Art. 14 des Haager Übereinkommens ist für die Aufnahme der Gesuche auf Adoption das Departement für die nationale Sicherheit durch die sog. USCIS – das Amt für die Einbürgerung und Immigration - ermächtigt.
Die anerkannten Agenturen in den USA, die Agenturen mit befristeter Zulassung und die bevollmächtigten Personen erfüllen die im Art. 15 bis Art. 21 des Haager Übereinkommens festgesetzten Vorschriften entsprechend Art. 22 desselben. Eine Ausnahme macht Art. 17 (c) über die Adoptionszustimmung, da diese, wenn die USA der Aufnahmestaat sind, vom staatlichen Departement ausgegeben wird.
Die internationale Adoption in den USA ist für Personen mit dauerhaftem Aufenthalt nur unter der Mitwirkung amerikanischer Vermittlungsorganisationen möglich. Das sind Organisationen, denen eine Genehmeigung vom Staatlichen Departement verliehen ist (das Staatliche Departement der USA bevollmächtigt den Rat für Akkreditierung oder das Departement für menschliche Recourcen in Kolorado, den Akkreditierungsprozess zu führen). Nur eine anerkannte Agentur ist berechtigt, die soziale Eignungsprüfung des Adoptionsbewerbers durchzuführen und den Sozialbericht auszufertigen. Wenn er von einer nicht anerkannten Agentur geschrieben wurde, muss der Sozialbericht von einer anerkannten gebilligt werden. Erst dann kann das Verfahren von den Ämtern der USA fortgesetzt werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Adoptionsbewerber ständige Residente der USA sein. Wenn sie nicht offiziell verheiratet sind, müssen sie mindestens 25 Jahre alt sein; wenn die Adoptionsbewerber Eheleute sind und der eine von ihnen kein Staatsbürger der USA ist, muss derselbe in dem Land legal leben und das Kind zusammen mit seinem Partner adoptieren. Die Adoptionsbewerber müssen eine gebilligte Form I-800A besitzen und im letzten Jahr keine Zurückweisung des Antrags auf die Formen I-800A, I-600A, I-800 oder I-600 bekommen haben.
Die amerikanischen Staatsbürger, die ein Kind aus einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens annehmen möchten, müssen zuerst eine amerikanische Vermittlungsagentur wählen. Sie Weist die Bewerber auf den nächsten Schritt hin – die Ausarbeitung des Sozialberichtes und der Eignungsbescheinigung.
Nachdem sie die Billigung des Sozialberichtes erhalten, müssen die Adoptionsbewerber die Form I-800A ausfüllen (Gesuch um die Feststellung der Eignung zur Adoption eines Kindes aus einem Vertragsstaat des Übereinkommens) und diese Form zusammen mit der entsprechenden Gebühr, dem Sozialbericht und den restlichen Dokumenten bei USCIS einreichen. USCIS bestimmt den Termin für die Abnahme von Fingerabdrücken/biometrischen Angaben der Adoptionsbewerber, damit sie das Verfahren FIRS – das System des Registers der Fingeridentität bei FBI durchgehen, um nachzuweisen, dass sie kein Vorstrafenregister haben. Die vom FBI erstellte Bescheinigung wird amtlich an USCIS weitergeschickt. Die abgenommenen Fingerabdrücke haben eine 15-monatige Gültigkeit.
Wenn USCIS die Dokumente geprüft und festgestellt hat, dass die Adoptionsbewerber das Potenzial haben, um ein Adoptivkind zu sorgen und ihm ein stabiles Heim zu sichern, wird die Billigung der Gesuche in I-800A/Form І-797С erstellt. In der Form I-797C muss man den Vertragsstaat des Übereinkommens, aus dem das zu adoptierende Kind kommt, und die Beschreibung spezifischer Detaile wie Anzahl der anzunehmenden Kinder, ihr Geschlecht, Alter, besondere Bedürfnisse usw. aufführen. Die Form I-797C ist gültig 15 Monate gerechnet vom Tag der Abnahme der Fingerabdrücke/der biometrischen Daten. Diese Gültigkeit kann um neue 15 Monate prolongiert werden, wozu die Adoptionsbewerber einen Annex No. 3 zu I-800A einreichen müssen.
Die Billigung (Eignungsbescheinigung) I-797C und die Aktenmappe müssen die Adoptionsbewerber in den Vertragsstaat senden, aus dem sie ein Kind annehmen möchten.
Wenn sie einen Vorschlag von dem Vertragsstaat bekommen, müssen die Bewerber bei USCIS eine Form I-800 (Gesuch, das angenommene Kind als einen unmittelbaren Verwandten im Sinne des Haager Abkommens zu bestimmen) einreichen. Das muss geschehen, bevor das Kind 16 Jahre vollendet hat. Aufgrund der vorhandenen Information und nach einer Ermittlung, ob das Kind nach der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten adoptiert werden kann, nimmt USCIS eine bedingte Entscheidung für seinen Eintritt in das Territorium der Vereinigten Staaten.
USCIS sendet die Form I-800 in das Nationale Visazentrum über (NVC), in dem die Aktenmappe komplettiert und an die amerikanische Botschaft im Herkunftsland des Kindes weitergesendet wird.
Die bulgarische akkreditierte Organisation reicht ein Gesuch um Erstellung eines Immigrantenvisums des Kindes bei dem Konsularbeamten der Botschaft der Vereinigten Staaten in Sofia ein. Das Gesuch stellt eine Form DS-230 in zwei Teilen – Teil I und Teil II dar. Man muss noch ein Lichtbild des Kindes und eine Vollmacht an die bulgarische akkreditierte Organisation, nach der sie die Bewerber vor der Botschaft und während des Einbürgerungsverfahrens vertreten kann, beifügen. Die Gebühr beträgt 400 $. Wenn nach Erachtung des Konsularbeamten das Kind in die Vereinigten Staaten emigrieren kann, berichtet er das bulgarische Justizministerium mit einem Brief gem. Art. 5 (Brief “Keine Einwände”), der die Zustimmung der amerikanischen Zentralstelle gem Art. 17 des Haager Übereinkommens für die Fortsetzung des Adoptionsverfahrens des konkreten Kindes darstellt. Der Konsulatbeamte erstellt diesen Brief gem. Art. 5 nur im Fall, wenn das für Adoption empfohlene Kind der Beschreibung in der Billigung I-797C entspricht.
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens folgt, gemäss der bulgarischen Gesetzgebung, die Anschaffung des Immigrantenvisums für das Kind. Zu diesem Zweck muss es sich persönlich, zusammen mit seinen Adoptiveltern, in der Botschaft der Vereinigten Staaten in Sofia vorstellen. Wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, muss es in der Botschaft Fingerabdrücke abgeben.
Die in einem Vertragsstaat des Haager Abkommens vollzogene Adoption wird voll anerkannt und nach dem bulgarischen Gerichtsbeschlusses erhält das Kind das Immigrantenvisum III-3, mit dem es bei seiner Ankunft auf amerikanischem Boden automatisch Bürger der Vereinigten Staaten wird. Die amerikanische Einbürgerung wird in allen amerikanischen Staaten anerkannt. Die Verwandtschaftsbeziehungen mit der biologischen Familie erlöschen und mit der neuen Familie entstehen Beziehungen und Rechte wie zwischen natürlichen Verwandten.
B. UNSER PARTNER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
Seit 2011 arbeitet ANIDO auf dem Territorium der Vereinigten Staaten partnerschaftlich mit der Organisation:
SPENCE-CHAPIN SERVICES TO FAMILIES & CHILDREN
410 East 92nd Street
New York, New York 10128
Telephone: +1 (212) 369.0300
Fax: +1 (212) 722.0675
Executive Director - Emily Forhman
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.spence-chapin.org
Seit 2013 arbeitet ANIDO auf dem Territorium der Vereinigten Staaten partnerschaftlich mit der Organisation:
A LOVE BEYOND BORDERS
4155 E. Jewel Ave, Suite # 800
Denver, CO 80222
Phone: 303-333-1572
FAX: 720-262-7771
Executive Director: Kelly Carmody
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://bbinternationaladoption.com/
CHILDREN’S HOUSE INTERNATIONAL
506 Grover St. #115
PO BOX 447
Lynden, WA 98264
Phone: (360) 383-0623
FAX: (360) 383-0640
Executive director: Debbie Price
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
WORLD LINKS ASSOCIATION,
418 Jefferson Ave
Scranton, PA 18510
Phone: 1-855-899-1408
Executive Director: Tim Souslin
GLOBAL ADOPTION SERVICES
2046 Rushmore Court
Bel Air, MD 21015
Phone: (800) 957-9384
Executive director: Alaine Springer
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LIVING HOPE ADOPTION AGENCY
449 Pennsylvania Avenue
Fort Washington, PA 19034-3414
Phone: 215-540-8999
Fax: 215-540-2765
Executive director: Samuel Fang
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
FAMILY CONNECTIONS Inc.
P.O. Box 5555
156 Port Watson St.
Cortland New York 13045
Phone: (607) 756-6574
(607)756-0373 FAX
Executive director: Daniel Stevens
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Voorjaar 2012 kregen wij het mooiste bericht van ons leven. We mochten de ouders worden van een klein Bulgaars meisje, Stefania (Steffi). Ze heeft een moeilijke start gehad in haar leven en ze woont nu in de een kindertehuis in Sofia, wachtend op een papa en mama die haar thuisbrengen. We krijgen een fotootje te zien. We zien een klein meisje met bruine krullen en grote bruine ogen en ze is prachtig, de mooiste! Later blijkt: we hadden meteen hetzelfde gevoel. Zij is het, onze dochter en het had ook echt niemand anders kunnen zijn.
Weiterlesen ...