Allgemeines
Ab dem 25. Mai 2018 ist eine neue Datenschutz- Grundverordnung (General Data Protection Regulation) der Europäischen Union verbindlich. Ziel dieser Verordnung ist, den Schutz von personenbezogenen Daten der natürlichen Personen in allen Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen und die Regeln deren Verarbeitung zu vereinheitlichen.
In seiner Eigenschaft als Personaldatenverantwortlicher erfüllt der Verein ANIDO alle Anforderungen der neuen Verordnung. Der Verein erhebt Information über die Personen in dem Masse, in dem sie für die Erbringung seiner Dienstleistungen notwendig ist. Dabei ist verantwortliche und gesetzmäβige Aufbewahrung dieser Information gesichert.
Personaldatenverwalter
Zuständige Aufsichtsbehörde
Der Verein ANIDO betreibt seine Tätigkeit im Einklang mit dem Datenschutzgesetz und der Richtlinie (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rats vom 27. April 2016 zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Gründe für die Datenerhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Personaldaten. Ziele und Grundsätze.
Art. 1. (1) Der Verein ANIDO erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, die Sie uns bei der Ausübung unserer Vermittlungstätigkeit in den zwischenstaatlichen Adoptionsverfahren für folgende Zwecke bereitstellen:
(2) Der Verein ANIDO folgt bei der Verarbeitung Ihrer Personaldaten den Grundsätzen:
Welche Arten von Personaldaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert von dem Verein ANIDO?
Art. 2. (1) Der Verein ANIDO erhebt, verarbeitet und speichert folgende Arten von Personaldaten seiner Kunden:
(2) Automatisierte Entscheidungsfindung mit Personaldaten besteht bei ANIDO nicht .
Dauer der Datenspeicherung Ihrer Personaldaten
Art. 3. Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer von 5 Jahren nach dem Abschluss des Gerichtsverfahrens und der Erhaltung der 4 Entwicklungsberichte entsprechend dem Grundsatz der guten Gerichtspraxis zurückbehalten.
Ihre Rechte bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
Rücknahme der Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Personaldaten
Art. 4. Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihre Personaldaten in der Zukinft vom Verein ANIDO zu einem konkreten oder zu allen obenerwähnten Zwecken verarbeitet werden, können Sie jederzeit Ihre Einwilligung zurücknehmen. Sie müssen in diesem Fall ein Formular online einfüllen oder einen Antrag in freiem Text einreichen unter der Bedingung, dass Ihr Anspruch den geltenden Gesetzvorschriften für die Adoption nicht widerspricht.
Recht auf Zugang
Art. 5. (1) Sie haben das Recht, die Bestätigung der Verarbeitung Sie betreffender Daten vom Verein ANIDO zu verlangen.
(2) Sie haben ein Zugangsrecht zu den den Verein ANIDO betreffenden Daten und zu der Information über die Erhebung, die Verarbeitung und Speicherung auf Sie bezogener Daten.
(3) Der Verein ANIDO übergibt Ihnen bei Abruf Abschriften der verarbeiteten, Sie betreffenden Personaldaten in elektronischer oder einer anderen angebrachten Form.
Recht auf Berichtigung und Ergänzung
Art. 6. Sie können die ungenauen oder lückenhaften Daten berichtigen oder ergänzen. Zu diesem Zweck müssen Sie einen Antrag an den Verein ANIDO richten.
Recht auf Löschung („Vergessen werden“)
Art. 7.(1) Sie haben das Recht, von ANIDO die Löschung der Sie betreffenden Personaldaten zu verlangen und der Verein ANIDO ist verpflichtet, sie unverzüglich und unter der Bedingung auszulöschen, dass eines der folgenden Gründe besteht:
(2) Der Verein ANIDO ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu löschen, wenn er diese Daten mit den folgenden Zielen speichert und verarbeitet:
(3) Um Ihr Recht auf “Vergessen werden” auszüben, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei ANIDO einreichen, indem Sie Ihre Identität und Ihre Identität mit der Person, auf die sich die Daten beziehen, mit Ihrer Personalkarte bescheinigen.
(4) Der Verein ANIDO darf die Daten, die er rechtsmässig aufzubewahren, gegen gerichtliche Ansprüche zu verteidigen verpflichtet ist und für den Beweis seiner Rechte braucht, nicht löschen.
Recht auf Einschränkung
Art. 8. Sie haben das Recht, in fogenden Fällen vom Verein ANIDO die Einschränkung der Sie betreffenden Datenverarbeitung zu verlangen:
Auskunftsrecht
Чл. 9. Sie können vom Verein ANIDO Auskunft über alle Empfänger fordern, deren personenbezogene Daten nach einem Anspruch auf Berichtigung, Löschung oder Verarbeitungsbegrenzung aufgedeckt worden sind. Der Verein ANIDO hat das Recht, diese Forderung wegen Unausführbarkeit oder unverhältnismässigen Aufwandes zu unterlassen.
Widerspruchsrecht
Art. 10. Sie können jederzeit vor ANIDO Einspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Personaldaten (einschliesslich für Ziele des Profilings) erheben.
Ihre Rechte im Fall der Verletzungen des Schutzes personbezogener Daten
Art. 11. (1) Wenn der Verein ANIDO eine Verletzung der Sicherheit Ihrer Personaldaten feststellt, die ein hohes Risiko für Ihre Rechte und Freiheiten darstellt, werden wir Ihnen unverzüglich die Verletzung melden und Sie über die Massnahmen informieren, die wir vorschlagen oder treffen.
(2) Der Verein ANIDO ist in folgenden Fällen nicht verpflichtet, den Fall zu melden:
Datenweitergabe an dritte Personen
Art. 12. Der Verantwortliche gibt bei Aufforderung Daten an Staatsorgane wie das Justizministerium (das Zentralorgan im Sinne von Art. 6 des Haager Übereinkommens ist), an das Gericht, die Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaft wie auch an alle Revisionsorgane ordnungsmässig und im Zusammenhang mit der Erfüllung deren Befugnisse.
Weitere Verfügungen
Art. 13. Im Falle der Verletzung Ihrer Rechte können Sie, im Einklang mit der obenerwähnten oder für den Datenschutz angewendeten Gesetzgebung, eine Klage bei der Kommission für den Personaldatenschutz an die Adresse einreichen:
Art. 14. Sie können alle Ihre Rechte auf Schutz Ihrer Personaldaten behaupten, indem Sie die hier angelegten Formulare gebrauchen. Diese Formulare sind natürlich nicht verbindlich und Sie können Ihre Ansprüche auf frei gewählte Weise formulieren, die Ihre Klage enthält und Ihre Identität beweist.
Art. 15. Wenn die Einwilligung für Datentransfer gegeben ist, beschreibt der Verantwortliche die möglichen Gefahren für den Datentransfer zu dritten Staaten, im Falle wenn kein geeigneter Schutz und Schutzmittel vorhanden sind.
Cookie-Politik
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"Cookie" ist eine kleine Textdatei, die die Webseite über Ihren Browser auf Ihrem Komputer oder Mobilgerät ablegt. Die "Cookies" erlauben der Webseite, Ihre Handlungen oder Bevorzugungen im Verzeichnis zu "speichern".
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Aufgrund des Gesetzes der Europäishen Union wird von den Web-Entwicklern verlangt, bevor sie "Cookies" erstellen und nutzen, die Zustimmung deren Nutzer zu erhalten. Manche "Cookies" sind aber von dieser Forderung befreit.
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Sie können mehr über die "Cookies" auf der Webseite der Europäischen Union lesen: http://ec.europa.eu/ipg/basics/legal/cookies/index_en.htm
Sie können mehr über die "Cookies" in der Wikipedia lesen: https://en.wikipedia.org/wiki/HTTP_cookie
Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
(Originaltext: hier klicken)
Im Frühling 2012 erhielten wir die schönste Nachricht unseres Lebens. Wir bekamen den Vorschlag, Eltern eines kleinen Mädchens aus Bulgarien zu werden. Es hatte schwierigen Lebensstart gehabt und wohnte jetzt in einem Kinderheim in Sofia. Dort wartete es, dass seine Mutti und Vati es nach Hause brachten. Auf dem Bild sahen wir ein kleines Mädchen mit brauen Locken und grossen brauen Augen. Sie war wunderbar, die schönste! Später erwies sich, dass wir beide dasselbe Gefühl empfunden hatten. Das war sie, unsere Tochter, anders konnte es nicht sein.