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Finland

A. GESETZLICHE EIGENHEITEN UND VORSCHRIFTEN

Finnland ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, das am 19. Juli 1994 unterschrieben, am 27. März 1997 ratifiziert wurde und am 01. Juli 1997 in Kraft trat.

Die Zentrabehörde im Sinne vom Art. 6 des Haager Übereinkommens ist in Finnland der Finnische Rat für internationale Adoption bei dem Ministerium der Gesundheit und Sozialpolitik. Die Mitglieder dieses Rates werden von der finnischen Regierung für eine Frist von 5 Jahren angestellt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind vom Ministerium der Gesundheit und Sozialpolitik delegiert. Die anderen Mitglieder vertreten das Ministerium der Justiz, die Direktion für Fragen der Imigration bei dem gemeindlichen Sozialamt und die anerkannten Vermittlungsorganisationen für internationale Adoption. Im Rat arbeitet auch ein Experte für die soziale Entwicklung. Der Minister der Gesundheit und sozialen Politik stellt auch den Sekretär des Rates an.

Die internationale Adoption in Finnland wird ausschliesslich für Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Finnland von finnischen Vermittlungsorganisationen durchgeführt. Das sind pflichtmässig juristische Personen mit nicht erwerblichen Zielen, die eine Zulassung für die Vermittlung von der Zentralbehörde besitzen.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung um eine internationale Adoption muss der Bewerber mindestens 25 Jahre alt sein. Ausnahmsweise, unter wichtigen Umständen, kann man auch eine jüngere Person billigen. Recht auf Adoption haben sowohl Familienpaare als auch Einzelpersonen. Das Maximalalter der Adoptionsbewerber ist nicht bestimmt, aber der maximale Altersunterschied zwischen den Adoptierenden und den Adoptierten darf nicht 45 Jahre überschreiten.

Die Eignungsprüfungen der Adoptionsbewerber für nationale wie für internationale Adoption werden von dem örtlichen Sozialamt im Bereich des Aufenthaltsortes des Bewerbers durchgeführt und dauern gewöhnlich ein Jahr. Vor der Prüfung muss der Bewerber dem Finnischen Rat eine Erklärung der Vermittlungsorganisation vorlegen, dass sie sich zu allen Tätigleiten bis zum Abschluss des Verfahrens verpflichtet. In Anlehnung auf die Prüfungsergebnisse des für das Wohngebiet des Bewerbers zuständigen Sozialamtes erteilt ihm der Finnische Rat für internationale Adoption eine Eignungsbescheinigung mit Gütigkeitsfrist von einem Jahr. Die Gütigkeitsfrist kann um noch 2 Jahre verlängert werden. Wenn nach diesen zwei Jahren das Verfahren der internationalen Adoption noch nicht abgeschlossen worden ist, prolongiert man die Gültigkeit bis die Adoption ausgesprochen wird.

Die finnische Vermittlungsagentur stellt den Kontakt mit der bulgarischen Vermittlungsorganisation her und sorgt für die Gültigkeit der Unterlagen.

Die im Ausland abgeschlossene Adoption wird anerkannt und entsprechend dem ausländischen (bulgarischen) Gerichtsspruchs muss das Kind finnische Staatsbürgerschaft erwerben, gerechnet von dem Tag des Inkrafttretens des Beschlusses für die Adoptionsbewilligung. Die Verwandtschaftsbeziehungen mit der biologischen Familie erlöschen und es entstehen Beziehungen und Rechte in der neuen Familie wie zwischen natürlichen Verwandten. Das finnische Gesetz lässt eine weitere Adoption nicht zu. Die Adoption wird annuliert, wenn ein Elternteil und der/die Adoptierte Ehe schliessen. Die Beziehungen des Adoptivkindes mit seinen biologischen Verwandten werden in diesem Fall nicht wiederhergestellt.

Seit 2011 arbeitet ANIDO auf dem Territorium der Finnland partnerschaftlich mit der Organisation:

Save the Children Finland

Koskelantie 38, PL 95

00601 Helsinki, Finland

Telephone +358 10 843 5000

Fax +358 10 843 5111

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

https://www.pelastakaalapset.fi/en

 

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Internationale Adoption - Sitzungen des Rates für internationale Adoptionen (RIA)

Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.

Die kleinen Hände unserer Kinder – P.F. und L.C., Italien

Und da lernten wir eines Tages diese wunderbaren Leute kennen, die mit uns, für uns und für unsere Zukunft als Eltern vom Anfang an mitarbeiteten.

Sie führten uns mit beruflicher Erfahrenheit, Ehrlichkeit und Bewusstheit, ohne nur für einen Augenblick zu vergessen, warmherzige Menschen zu sein.

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