A. GESETZLICHE EIGENHEITEN UND VORSCHRIFTEN
Am 19. Juni 1996 unterschrieb Irland das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 1993 und am 1. November 2010 wurde das Übereinkommen mit dem Adoptionsgesetz ratifiziert.
Nach diesem Gesetz ist Zentralbehörde im Sinne des Übereinkommens das Zentralorgan für die Adoptionen in Irland (ZOA). ZOA ist unabhängiges Gerichtsorgan, bestimmt von dem Minister für die Fragen der Kinder und der Jugend, der für die Erstellung der Eignungsberichten der Adoptionsbewerber und für die Zustimmungen gemäss Art. 17 des Übereinkommens verantwortlich ist.
Entsprechend dem Gesetz der Adoptionen von 2010 kann ZOA Vermittlungsorganisationen akkreditieren und ihnen einen Teil seiner Funktionen im Bereich der Adoptionen übertragen.
Die Adoptionsbewerber müssen ein paar Teste machen, um zu beweisen, dass sie fähig sind, Geborgenheit und liebevolle Familienumgebung einem Kind zu geben. Zu diesem Zweck muss man ein Gesuch um die Durchführung der Eignungsprüfung der Bewerber bei dem Amt für soziale und medizinische Hilfe einreichen. Die Stellungnahme des Amtes und eine Empfehlung werden dann in ZOA gesendet. Gestüzt auf die Empfehlung und die Ergebnisse der Eignunsprüfung wird entschieden, ob eine Eignungsbescheinigung erstellt werden kann. Die Adoptionsbewerber können entweder als eingetragene Familienpaare zusammenleben oder Einzelpersonen sein. Nicht verheiratete Paare können nicht als Familie, d.h. zusammen annehmen. Nur einer der Partner wird der Adoptierende sein. Die Adoptionsbewerber müssen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Irland seit mindestens 12 Monaten haben.
Verfahren:
Die Adoptionsbewerber müssen eine Aktenmappe mit medizinischen und finanziellen Bescheinigungen darlegen. Die Organisation, die die Prüfung durchführt, müssen sie bevollmächtigen, in ihrem Namen Führungszeugnisse und Zusicherungen bei den Behörden zu beantragen, dass sie Kindern keine Gewalt angetan haben.
Danach werden die Bewerber in eine Liste der Wartenden auf ein Vorbereitungsseminar eingeschrieben, das mit der obengenannten Prüfung abgeschlossen wird. Das Seminar dauert 3 volle Tage oder 6 Halbtage. Das Thema sind Fragen über die bevorstehende Eignungsprüfung und die Adoption eines Kindes aus einem fremden Land.
Nach Abschluss des Seminars schreiben die Adoptionsanwerber eine “Seminararbeit” über die behandelten Themen. Ein Sozialarbeiter trifft sich mit den Bewerbern 6 bis 8 Mal und bespricht mit ihnen die “Seminararbeit”, die Unterlagen von der Aktenmappe, das Herkunftsland des Kindes. Am Ende der Prüfung bespricht man auch das Profil des gewünschten Kindes.
Aufgrund der Ergebnisse wird ein Sozialbericht über die Adoptionseignung der Bewerber verfasst und mit einer Empfehlung dem örtlichen Ausschuss für die Adoptionen gesendet, der seinerseits den Bericht mit der Empfehlung an ZOA überleitet.
Damit der Adpoptiosbewerber im Ausland ein Kind annehmen kann, braucht er eine Eignungsbescheinigung. ZOA weist klar darauf hin, dass die Adoptionen den Forderungen des Haager Übereinkommens entsprechen müssen. In diesem Sinn wird das Verfahren entweder unmittelbar von ZOA oder von einer von ihm bevollmächtigten Organistion geführt.
Für die Adoption eines Kindes ist eine vorherige Zustimmung von ZOA gemäss Art. 17c notwendig. Das heisst, das die Empfehlung eines bestimmten Kindes von ZOA gebilligt werden muss, damit das Verfahren weitergeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens im Herkunftsland des Kindes müssen die Adoptiveltern innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Rückkehr in Irland das Amt für soziale und medizinische Hilfe darüber berichten und die Eintragung der Adoption bei ZOA beantragen. Nachdem ZOA die Übereinstimmung der Adoption mit dem Haager Übereinkommen überprüft hat, wird das Kind eingetragen und eine Eintragungsbescheinigung erstellt. Mit dieser Bescheinigung können die Adoptiveltern einen irischen Personalausweis bestellen. Das Kind erwirbt das Recht auf verschiedene Leistungen und Rechte entsprechend der irischen Gesetzgebung.
Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Voorjaar 2012 kregen wij het mooiste bericht van ons leven. We mochten de ouders worden van een klein Bulgaars meisje, Stefania (Steffi). Ze heeft een moeilijke start gehad in haar leven en ze woont nu in de een kindertehuis in Sofia, wachtend op een papa en mama die haar thuisbrengen. We krijgen een fotootje te zien. We zien een klein meisje met bruine krullen en grote bruine ogen en ze is prachtig, de mooiste! Later blijkt: we hadden meteen hetzelfde gevoel. Zij is het, onze dochter en het had ook echt niemand anders kunnen zijn.
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