А. GESETZLICHE EIGENHEITEN UND VORSCHRIFTEN
Kanada ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, das am 12. April 1994 unterschrieben, am 19.12.1996 ratifiziert wurde und am 01. Juni 1997 in Kraft trat.
Die Zentralbehörde in Kanada im Sinne vom Art. 6 des Haager Übereinkommens ist das Ministerium des Wohnungswesens und der sozialen Entwicklung. Das Ministerium hat seinerseits, aufgrund vom Art. 45 des Übereinkommens seine Befugnisse den Behörden der jeweiligen autonomen Provinzen übertragen.
Die internationale Adoption in Kanada ist möglich nur für Personen mit ständigem Aufenthalt dort unter der Mitwirkung der kanadischen Vermittlungsorganisationen oder der Ministerien der Kinder in den autonomen Provinzen. Das sind eingetragene juristische Personen mit nichterwerblichen Zielen und Genehmigung, die von der zuständigen Zentralstelle ausgestellt worden ist.
Recht, Kinder anzunehmen, haben sowohl kanadische Bürger als auch Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Kanada. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss der Adoptionsbewerber mindestens 19 Jahre alt sein.
Die Eignungsprüfung der Adoptionsbewerber für nationale und internationale Adoption wird von einem Sozialarbeiter des jeweiligen regionalen Sozialamtes durchgeführt. Nach der Darstellung eines positiven Sozialberichtes erteilt die Zentralstelle eine Adoptionszulassung (den sog. Brief gem. Art. 15 des Haager Übereinkommens). Dieser Brief zusammen mit allen anderen Urkunden wird der kanadischen Vermittlungsorganisation vorgelegt, die die Korrespondenz zwischen dem Antragssteller – dem Adoptionsbewerber - und der bulgarischen Vermittlungsagentur führt.
Gleich nachdem im Herkunftsland ein Kind für einen kanadischem Adoptionsbewerber bestimmt wird, sendet die Zentralbehörde den Brief nach Art.15 der kanadischen Botschaft dieses Landes, damit das Verfahren der kanadischen Einbürgerung des Kindes eingeleitet wird. Nach erfolgreicher Adoption werden alle Unterlagen, die im Heimatland erstellt worden sind und das abgeschlossene Verfahrens nachweisen, in die kanadische Botschaft mit dem Antrag um ein Visum des Kindes gesendet.
Die im Ausland durchgeführte Adoption wird anerkannt und gemäss der bulgarischen Gesetzgebung muss dem Kind kanadische Staatsbürgerschaft verliehen werden. Die Verwandtschaftsbeziehungen mit der leiblichen Familie erlöschen und mit der neuen Familie entstehen Beziehungen und Rechte wie zwischen natürlichen Verwandten.
B. UNSER PARTNER IN KANADA
Auf dem Territorium von Kanada arbeitet ANIDO seit 2007 zusammen mit der Organisation:
SUNRISE FAMILY SERVICES SOCIETY
Suite 102 - 171 West Esplanade
North Vancouver, BC
Canada V7M 3J9
Telephone: 604-984-2488
Toll free within Canada 1-888-984-2488
Fax: 604-984-2498
Executive Director of Sunrise – Douglas R. Chalke
www.sunriseadoption.com
Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Guten Tag, wir sind eine Familie aus Barcelona, Spanien, die 2006 ein Kind aus Bulgarien durch die Vermittlung des Vereins ANIDO angenommen haben und wollen dem Verein unsere tiefe Dankbarekeit für die gute Beziehung zu uns vor, während und nach dem Abschluss des Adoptionsverfahrens unseres Sohnes aussagen.
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