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Austria

A. RECHTLICHE EIGENHEITEN UND VORSCHRIFTEN

Die Republik Österreich ist ein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, das am 18.12.1998 unterschrieben, am 19.Mai 1999 ratifiziert wurde und am 01.09. in Kraft trat.

Die Zentralbehörde in Österreich im Sinne des Haager Übereinkommens ist das Bundesministerium für Justiz.

Drei Vermittlungsorganisationen in Österreich sind zusammen mit den sozialen Jugendämtern in den jeweiligen Gemeinden tätig. Diese Organisationen sind juristische Personen mit nicht erwerblichen Zielen. Sie erweisen Hilfe den Adoptionsbewerbern während des ganzen Verfahrens. Auffallend ist, dass diese Organisationen finanzielle Unterstützung von der Regierung erhalten. Die Verpflichtungen der Vermittlungsorganisationen sind mit Ablauf der zweijährigen Überwachung der Familie nach der Adoption erfüllt.

Die Vermittlungorganisationen in Österreich sind nicht unbedingt notwendig für die Durchführung einer internationalen Adoption. Die Adoptionsbewerber können nach eigenem Wunsch entweder sich direkt an die Zentralstelle wenden, die ihrerseits Kontakte mit der Zentralstelle im Herkunftsland des Kindes unterhält, oder einen Vermittler unmittelbar im Abstammungsland wählen.

Die Vorbereitungsaktivitäten für die Adoption werden von den Jugendämtern der regionalen Gemeinden erfüllt, in Wien ist für sie das Amt für die Jugend und Familie zuständig.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung einer grenzüberschreitenden Adoption muss der Bewerber ein Mindestalter von 30, die Bewerberin – von 28 Jahren erreicht haben. Recht zu adoptieren haben sowohl Einzelpersonen, als auch Familienpaare. Unverheirateten, zusammenlebenden Paaren ist Adoption nicht zugelassen. Der Regel nach adoptieren die Eheleute gemeinsam. Nach der österreichischen Gesetzgebung muss ein Altersunterschied zwischen dem Annehmenden und Angenommenen von mindestens 18 Jahre sein. Das Höchstalter der Adoptionsbewerber ist nicht begrenzt, aber wenn sie über 40 Jahre alt sind, werden sie kaum vor eventuellen jüngeren Bewerbern bevorzugt werden. Die Idee der österrechischen Regierung ist, dass dieser Altersunterschied ähnlich wie der natürliche Unterschied zwischen Eltern und Kindern sein muss.

Die österreichische Gesetzgebung erlaubt nicht die Adoption eines Kindes mit AIDS.

Die Erteilung einer Eignungsfeststellung zum Zweck der Adoption eines Kindes aus dem Ausland (bekannt als “Pflegeerlaubnis”) folgt nach einem Sozialbericht, vorbereitet entweder in den Jugendämtern der jeweiligen Gemeinden oder von der Vermittlungsorganisation, falls die Bewerber eine solche gewählt haben, nach einer Reihe von Hausbesuchen und Gesprächen. Nach Erstellung der Pflegeerlaubnis (was in der Zuständigkeit der Zentralbehörde ist) und dem Komplettieren aller von dem bulgarischen Land geforderten Unterlagen, wird das Adoptionsverfahren in Bulgarien eingeleitet.

Das von österreichischen Bürgern adoptierte Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft nicht gleich und automatisch. Es erhält zuerst die Aufenthaltserlaubnis. Nach der österreichischen Gesetzgebung werden keine zusätzlichen Verfahren für die Anerkennung des Adoptionsbeschlusses eines ausländischen Gerichtes vorgesehen, obwohl in manchen Fällen das österreichische Gericht entscheidet, ob die Adoption rechtsgültig ist und anerkannt werden kann.

Die österreichische Gesetzgebung lässt die Annullierung der Adoption zu. Das ist möglich auf Antrag des Adoptierten im Falle der Scheidung seiner Adoptiveltern, mit beiderseitiger Zustimmung der Adoptierenden und Adoptierten, oder nach dem Tod des einen Elternteils. Interessant in der österreichischen Gesetzgebung ist, dass nicht alle Beziehungen zwischen dem Adoptierten und seinen natürlichen Eltern erlöschen. Es bleibt z.B. die Verpflichtung der gegenseitigen materiellen Unterstützung bestehen, falls die eine Seite keinen Unterhalt hat.

 

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Internationale Adoption - Sitzungen des Rates für internationale Adoptionen (RIA)

Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.

Das hübscheste Kind in der Welt – L.L. und K.M., die Niederlande

Eines Tages kam der Anruf mit der herrlichen Nachricht, das wir eine Tochter mit wunderbarem Namen haben. Dass sie unsere Tochter war, fühlten wir gleich und wir überzeugten uns darin, als wir auch ihr Bild – das Bild des hübschesten Mädchens der Welt - sahen.

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