Adoptionsverfahren
B. Der Vorschlag
Der Antragssteller kann nun, da er im Register eingetragen ist, einen Vorschlag für die Adoption eines Kindes erwarten, das ähnliche Charakterzüge wie in der vom Antragssteller verfassten Beschreibung hat.
Den Vorschlag unterbreitet der Rat für internationale Adoption bei dem Justizministerium. Dabei werden sowohl die Beschreibung des gewünschten Kindes als auch die Reihenfolge des Antragstellers im Register berücksichtigt.
Es ist schwierig, eine Frist festzusetzen, in der man einen Vorschlag bekommen könnte – das hängt von dem Alter des gewünschten Kindes, seinem Gesundheitszustand und so weiter ab. Kein Text in der bulgarischen Gesetzgebung bestimmt die Frist, in der ein registrierter Antragssteller einen Vorschlag für die Annahme eines konkreten Kindes erhalten muss. Andererseits ist ein solcher Text im Register der Kinder, die adoptiert werden müssten, vorhanden. Nämlich, 2 Monate nach der Eintragung eines solchen Kindes soll der Rat für internationale Adoption die passenden Adoptiveltern aussuchen, berücksichtigend dabei ihre Wünsche, aber auch ihre Reihenfolge im Register und andere wichtige für die Adoption, vom RIA formulierte Bedingungen.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Eines Tages kam der Anruf mit der herrlichen Nachricht, das wir eine Tochter mit wunderbarem Namen haben. Dass sie unsere Tochter war, fühlten wir gleich und wir überzeugten uns darin, als wir auch ihr Bild – das Bild des hübschesten Mädchens der Welt - sahen.
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