ANIDO, www.anidoadoption.org ANIDO, www.anidoadoption.org

Adoptionsverfahren

D. ANNAHME DES VORSCHLAGS - UNTERLAGEN

Nachdem der Bewerber das Kind kennengelernt und sich für dessen Adoption entschlossen hat, kann er schon in Bulgarien vor einem Notar die Unterlagen der Gruppe B unterzeichnen und damit seinen Willen bezeugen. Nach der Rückkehr in sein Land muss er sich neue medizinische Bescheinigungen und Führungszeugnisse mit Apostille beschaffen. Im Termin von 2 Monaten müssen in die Zentrale von ANIDO auch zwei Bescheinigungen der Zentralbehörde ankommen:

1) Eine Zustimmung gem. Art. 17 des Haager Übereinkommens zur Fortsetzung des Adoptionsverfahrens und

2) Eine Bescheinigung, nach der ersichtlich ist, welche Behörde in den ersten 2 Jahren nach der Adoption die Aufsicht über die Adaptation des Kindes führen und Entwicklungsberichte verfassen wird.

Im Laufe derselben 2 Monate ist ANIDO verpflichtet, alle Unterlagen auf Bulgarisch zu übersetzen, mit Apostille beglaubigen zu lassen und dem Justizministerium vorzulegen, um das Adoptionsverfahren einzuleiten.

Ausnahmsweise kann die Frist von 2 Monaten um noch einen Monat wegen ausserordentlicher Umstände verlängert werden.

 

< Zurück zu: Verfahren (Startseite)
< Zurück zu: Reise nach Bulgarien Vorwärts zu: Ablehnung – Folgen >

Internationale Adoption - Sitzungen des Rates für internationale Adoptionen (RIA)

Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.

Das hübscheste Kind in der Welt – L.L. und K.M., die Niederlande

Eines Tages kam der Anruf mit der herrlichen Nachricht, das wir eine Tochter mit wunderbarem Namen haben. Dass sie unsere Tochter war, fühlten wir gleich und wir überzeugten uns darin, als wir auch ihr Bild – das Bild des hübschesten Mädchens der Welt - sahen.

Weiterlesen ...
ANIDO, www.anidoadoption.org ANIDO, www.anidoadoption.org