Adoptionsverfahren
E. ABLEHNUNG des VORSCHLAGS und die RECHTSFOLGEN davon
Der Adoptionsbewerber kann den Vorschlag für die Adoption eines konkreten Kindes ablehnen. Die Ablehnung muss in Schriftform die Motivation dafür angeben. Wenn im Laufe von 2 Monaten in das Justizministerium keine Antwort des Adoptionsbewerbers ankommt, wird angenommen, dass er den Vorschlag verwirft. Wenn eine motivierte Ablehnung des Vorschlags oder überhaupt eine Antwort im Laufe von 2 Monaten fehlt, verliert der Adoptionsbewerber seinen Platz im Register und wird unter einer neuen Nummer eingetragen. Er kann aber seinen Platz im Register mit Erlaubnis des RIA behalten, wenn gesundheitliche Probleme des Kindes festgestellt worden sind, über die der Annehmende nicht vorzeitig informiert worden ist und in seinem Antrag auf Adoption nicht erklärt hat, das er solche gesundheitlichen Probleme akzeptieren kann.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Und da lernten wir eines Tages diese wunderbaren Leute kennen, die mit uns, für uns und für unsere Zukunft als Eltern vom Anfang an mitarbeiteten.
Sie führten uns mit beruflicher Erfahrenheit, Ehrlichkeit und Bewusstheit, ohne nur für einen Augenblick zu vergessen, warmherzige Menschen zu sein.
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