Adoptionsverfahren
G. GERICHTSVERFAHREN
Der Termin der Sitzung wird 14 Tage nach Einreichen des Antrags und der Unterlagen bei dem Gericht gesetzt. Falls keine zusätzlichen Argumente für die Adoption notwendig sind, spricht das Gericht seinen Beschluss schon am Tag der Sitzung aus. Der Beschluss tritt in Kraft 7 Tage nach dem Ausspruch.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Eines Tages kam der Anruf mit der herrlichen Nachricht, das wir eine Tochter mit wunderbarem Namen haben. Dass sie unsere Tochter war, fühlten wir gleich und wir überzeugten uns darin, als wir auch ihr Bild – das Bild des hübschesten Mädchens der Welt - sahen.
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