Adoptionsverfahren
G. GERICHTSVERFAHREN
Der Termin der Sitzung wird 14 Tage nach Einreichen des Antrags und der Unterlagen bei dem Gericht gesetzt. Falls keine zusätzlichen Argumente für die Adoption notwendig sind, spricht das Gericht seinen Beschluss schon am Tag der Sitzung aus. Der Beschluss tritt in Kraft 7 Tage nach dem Ausspruch.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Als wir 2004 abfuhren, um unsere Tochter anzunehmen, war Bulgarien für uns ein vollkommen unbekanntes Land, mit unbekannten Sitten und Sprache.
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