Adoptionsverfahren
G. GERICHTSVERFAHREN
Der Termin der Sitzung wird 14 Tage nach Einreichen des Antrags und der Unterlagen bei dem Gericht gesetzt. Falls keine zusätzlichen Argumente für die Adoption notwendig sind, spricht das Gericht seinen Beschluss schon am Tag der Sitzung aus. Der Beschluss tritt in Kraft 7 Tage nach dem Ausspruch.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Und da lernten wir eines Tages diese wunderbaren Leute kennen, die mit uns, für uns und für unsere Zukunft als Eltern vom Anfang an mitarbeiteten.
Sie führten uns mit beruflicher Erfahrenheit, Ehrlichkeit und Bewusstheit, ohne nur für einen Augenblick zu vergessen, warmherzige Menschen zu sein.
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