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Adoptionsvefahren

H. HANDLUNGEN VOR DER ABFAHRT VON BULGARIEN

Nach dem Inkrafttreten des Gerichtsbeschlusses für die Adoptionszulassung wird ANIDO eine beglaubigte Abschrift bei der zuständigen Behörde für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde des Kindes einreichen. In dieser Urkunde werden das Kind mit dem neuen, von den Adoptiveltern gewählten Namen und die Namen seiner Adoptiveltern eingeschrieben. Aufgrund der neuen Geburtsurkunde wird auch die Austellung des bulgarischen Passes des Kindes beantragt, mit dem es die Grenzen Bulgariens zusammen mit seinen neuen Eltern überschreiten kann.

 

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Internationale Adoption - Sitzungen des Rates für internationale Adoptionen (RIA)

Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.

Worte der Dankbarkeit – M. E. und M.M., Barcelona, Spanien

Guten Tag, wir sind eine Familie aus Barcelona, Spanien, die 2006 ein Kind aus Bulgarien durch die Vermittlung des Vereins ANIDO angenommen haben und wollen dem Verein unsere tiefe Dankbarekeit für die gute Beziehung zu uns vor, während und nach dem Abschluss des Adoptionsverfahrens unseres Sohnes aussagen.

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