Adoptionsvefahren
H. HANDLUNGEN VOR DER ABFAHRT VON BULGARIEN
Nach dem Inkrafttreten des Gerichtsbeschlusses für die Adoptionszulassung wird ANIDO eine beglaubigte Abschrift bei der zuständigen Behörde für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde des Kindes einreichen. In dieser Urkunde werden das Kind mit dem neuen, von den Adoptiveltern gewählten Namen und die Namen seiner Adoptiveltern eingeschrieben. Aufgrund der neuen Geburtsurkunde wird auch die Austellung des bulgarischen Passes des Kindes beantragt, mit dem es die Grenzen Bulgariens zusammen mit seinen neuen Eltern überschreiten kann.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Eines Tages kam der Anruf mit der herrlichen Nachricht, das wir eine Tochter mit wunderbarem Namen haben. Dass sie unsere Tochter war, fühlten wir gleich und wir überzeugten uns darin, als wir auch ihr Bild – das Bild des hübschesten Mädchens der Welt - sahen.
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