Adoptionsvefahren
H. HANDLUNGEN VOR DER ABFAHRT VON BULGARIEN
Nach dem Inkrafttreten des Gerichtsbeschlusses für die Adoptionszulassung wird ANIDO eine beglaubigte Abschrift bei der zuständigen Behörde für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde des Kindes einreichen. In dieser Urkunde werden das Kind mit dem neuen, von den Adoptiveltern gewählten Namen und die Namen seiner Adoptiveltern eingeschrieben. Aufgrund der neuen Geburtsurkunde wird auch die Austellung des bulgarischen Passes des Kindes beantragt, mit dem es die Grenzen Bulgariens zusammen mit seinen neuen Eltern überschreiten kann.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
(Originaltext: hier klicken)
Im Frühling 2012 erhielten wir die schönste Nachricht unseres Lebens. Wir bekamen den Vorschlag, Eltern eines kleinen Mädchens aus Bulgarien zu werden. Es hatte schwierigen Lebensstart gehabt und wohnte jetzt in einem Kinderheim in Sofia. Dort wartete es, dass seine Mutti und Vati es nach Hause brachten. Auf dem Bild sahen wir ein kleines Mädchen mit brauen Locken und grossen brauen Augen. Sie war wunderbar, die schönste! Später erwies sich, dass wir beide dasselbe Gefühl empfunden hatten. Das war sie, unsere Tochter, anders konnte es nicht sein.