ANIDO entstand als juristische Person mit nichterwerblichen Zielen für gemeinnützige Tätigkeit mit Beschluss der Generalversammlung seiner Gründer am 11.11.2003 in Sofia. Dann wurden auch die Satzung und Zielsetzung, die Arbeitsmethodik und der Tätigkeitsgegenstand des Vereins festgelegt.
Im Anschluss daran wurde am 02.12.2003 der Verein ANIDO in das Register der juristischen Personen mit nichterwerblichen Zielen bei dem Sofioter Stadtgericht, in der Registersache Nr. 11987/2003 eingetragen und zur Ausführung gemeinnütziger Tätigkeit bestimmt.
Am 27.05.2004 erhielt ANIDO die Billigung und erste Genehmigung für Adoptionsvermittlung Nr. 34/27.05.2004 von dem Minister der Justiz. Später wurde die Frist dieser Genehmigung unter der Nr.70/28.06.2006 prolongiert und nach der Aktualisierung des Familiengesetzes vom 01.10.2009 wurde dem Verein die nächste Genehmigung unter der Nr. 101/15.03.2010 mit fünfjähriger Gültigkeit erteilt.
Entsprechend dieser Genehmigung ist ANIDO zur Vermittlung bei der Adoption von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Bulgarien durch Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort auf dem Territorium der Niederlanden, der Vereingten Staaten, von Spanien, Kanada, Irland, Finnland, Norwegen, Österreich oder Dänemark berechtigt.
Die neue, aktualisierte Genehmigung Nr. 185/5.05.2020 mit Gültigkeitsfrist von 5 Jahren - bis zum 12.05.2025 - bevollmächtigt ANIDO, auch in Zukunft mit Staaten - den Niederlanden, Spanien, Kanada, den Vereingten Staaten, Irland, Finnland, Norwegen, Österreich, Italien, Dänemark und Slowakei zusammenzuarbeiten.
ANIDO hat Kooperationsvereinbarungen mit Partnern aus den Niederlanden (Stichting Kind en Toekomst), Spanien (Ajuda’m, INICIATIVA PRO INFANCIA (IPI)), den Vereingten Staaten (All Blessings International, Spence-Chapin Services to Families & Children, A Love Beyond Borders, Joshua Tree Adoptions), Kanada (Sunrise Adoptions), Italien (Brutia Onlus) und Finnland (Save the Children Finland) geschlossen. Alle diese Agenturen arbeiten schon lange her mit dem vollen Vertrauen ihrer Staaten auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen.
Hauptziel von ANIDO ist Gewährleistung des Schutzes, der Mitwirkung und der humanitären Hilfe der Kinder in benachteiligter sozialen Lage gemäss den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989, des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29. Mai 1993 wie auch der anderen internationalen und nationalen staatlichen Dokumente, deren Ziel der Schutz der Persönlichkeit und des Kinderwohls ist.
Die Tätigkeit des Vereins richtet sich auch auf den Entwurf und Verwirklichung von Projekten im Zusammenhang mit dem Schutz der Kinderrechte; auf Vervollkommnung der Erziehungs- und Ausbildungsmethoden der Kinder in benachteiligter Soziallage; auf Herstellung und Entwicklung der Kontakte zwischen den bulgarischen und ausländischen gesellschaftlichen, staatlichen und privaten Organisationen, einschliesslich natürlicher Personen; auf Beschaffung von Subventionen und Beihilfe für Programme und Tätigkeiten zum Beistand und Schutz der Kinder wie auch auf die Besserung ihrer materiellen Lage; auf Vermittlung und Mithilfe bei der internationalen Adoption im Einklang mit den Forderungen der Gesetzgebung von Bulgarien und den anderen Ländern mit dem Ziel, die richtigen Lösungen bei der Unterbringung von Kindern ohne elterliche Fürsorge und Familienumgebung zu treffen.
Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
(Originaltext: hier klicken)
Im Frühling 2012 erhielten wir die schönste Nachricht unseres Lebens. Wir bekamen den Vorschlag, Eltern eines kleinen Mädchens aus Bulgarien zu werden. Es hatte schwierigen Lebensstart gehabt und wohnte jetzt in einem Kinderheim in Sofia. Dort wartete es, dass seine Mutti und Vati es nach Hause brachten. Auf dem Bild sahen wir ein kleines Mädchen mit brauen Locken und grossen brauen Augen. Sie war wunderbar, die schönste! Später erwies sich, dass wir beide dasselbe Gefühl empfunden hatten. Das war sie, unsere Tochter, anders konnte es nicht sein.