Adoptionsverfahren
А. FÜR DIE EINTRAGUNG IN DAS JUSTIZMINISTERIUM NOTWENDIGE UNTERLAGEN
(i) Notariell beglaubigte Vollmacht für den Verein ANIDO;
(ii) Bericht über die soziale Lage der Adoptionsbewerber;
(iii) Zustimmung für die Adoption eines Kindes bulgarischer Staatsangehörigkeit;
(iv) Eine Bescheinigung, dass den Adoptionsbewerbern das elterliche Sorgerecht nicht entzogen ist;
(v) wenn die Adoptionsbewerber aus Ländern kommen, die das Haager Abkommen nicht unterzeichnet haben, müssen sie eine zweite, von zuständiger Behörde ausgestellte Bescheinigung darlegen, dass der Beschluss des bulgarischen Gerichts für die Adoption im Staat des gewöhnilchen Aufenthaltsortes der Annehmenden anerkannt wird;
(vi) Gesundheitszeugnisse über den physischen und psychischen Zustand der Adoptionsbewerber;
(vii) Führungszeugnis;
(viii) Geburtsurkunden. Obwohl sie nicht unbedingt notwendig sind, empfehlen wir, sie zu Ihrer Akte beizulegen;
(ix) Heiratszeugnis;
(x) Adoptionsantrag, der die Beschreibung (den Profil) des erträumten Kindes beinhaltet;
(xi) Eine Abschrift der Personalausweise für die Identitätsfeststellung.
Alle obengenannte Unterlagen (mit Ausnahme der letzten) müssen mit einer Apostille des Staates der Adoptionsbewerber versehen werden.
B. DOKUMENTE, DIE NACH DER EMPFEHLUNG DER ADOPTION EINES BESTIMMTEN KINDES VORZULEGEN SIND
(i) Aktuelle medizinische Bescheinigungen;
(ii) Aktuelle Führungszeugnisse;
(iii) Bescheinigung gemäss Art. 17 des Haager Abkommens, ausgestellt von der Zentralstelle des jeweiligen Staates;
(iv) Bescheinigung, dass eine zuständige Behörde im Land des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Adoptiveltern die Aufsicht über das angenommene Kind während der ersten zwei Jahre nach Ausspruch der Adoptionszustimmung ausüben wird.
C. UNTERLAGEN, DIE DIE ADOPTIONSBEWERBER NACH DEM VORSCHLAG FÜR DIE ADOPTION EINES KINDES BESCHAFFEN MÜSSEN UND DIE IN BULGARIEN UNTERSCHRIEBEN WERDEN KÖNNEN
(i) Ein Antrag, in dem der Adoptionsbewerber schriftlich seine Zustimmung zu der Adoption des empfohlenen Kindes äussert;
(ii) eine behördliche Bescheinigung, dass die Gesetzgebung im gewöhnlichen Aufenthaltsort des Annehmenden eine zweite/sekundäre Annahme nicht zulässt, bevor die in Bulgarien vollzogene Adoption nicht aufgehoben wird.
oder
eine notariell beglaubigte Erklärung des Annehmenden, dass er in keine Re-Adoption des Kindes einwilligt auch wenn das die Gesetzgebung zulässt
(iii) Eine notariell beglaubigte Erklärung des Annehmenden, dass das Kind keine experimentelle medizinische Behandlung erhalten wird und seine Körperorgane für Lebendspenden nicht zur Verfügung gestellt werden;
(iv) Eine Erklärung, dass die Zustimmung zur Adoption seitens der Adoptionsbewerber mit materiellen Gewinnen nicht zusammenhängt;
(v) Eine Vollmacht im Namen eines Anwaltes von ANIDO für den Vollzug des gerichtlichen Adoptionsverfahrens.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Und da lernten wir eines Tages diese wunderbaren Leute kennen, die mit uns, für uns und für unsere Zukunft als Eltern vom Anfang an mitarbeiteten.
Sie führten uns mit beruflicher Erfahrenheit, Ehrlichkeit und Bewusstheit, ohne nur für einen Augenblick zu vergessen, warmherzige Menschen zu sein.
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