Adoptionsverfahren
D. ANNAHME DES VORSCHLAGS - UNTERLAGEN
Nachdem der Bewerber das Kind kennengelernt und sich für dessen Adoption entschlossen hat, kann er schon in Bulgarien vor einem Notar die Unterlagen der Gruppe B unterzeichnen und damit seinen Willen bezeugen. Nach der Rückkehr in sein Land muss er sich neue medizinische Bescheinigungen und Führungszeugnisse mit Apostille beschaffen. Im Termin von 2 Monaten müssen in die Zentrale von ANIDO auch zwei Bescheinigungen der Zentralbehörde ankommen:
1) Eine Zustimmung gem. Art. 17 des Haager Übereinkommens zur Fortsetzung des Adoptionsverfahrens und
2) Eine Bescheinigung, nach der ersichtlich ist, welche Behörde in den ersten 2 Jahren nach der Adoption die Aufsicht über die Adaptation des Kindes führen und Entwicklungsberichte verfassen wird.
Im Laufe derselben 2 Monate ist ANIDO verpflichtet, alle Unterlagen auf Bulgarisch zu übersetzen, mit Apostille beglaubigen zu lassen und dem Justizministerium vorzulegen, um das Adoptionsverfahren einzuleiten.
Ausnahmsweise kann die Frist von 2 Monaten um noch einen Monat wegen ausserordentlicher Umstände verlängert werden.
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