Adoptionsverfahren
G. GERICHTSVERFAHREN
Der Termin der Sitzung wird 14 Tage nach Einreichen des Antrags und der Unterlagen bei dem Gericht gesetzt. Falls keine zusätzlichen Argumente für die Adoption notwendig sind, spricht das Gericht seinen Beschluss schon am Tag der Sitzung aus. Der Beschluss tritt in Kraft 7 Tage nach dem Ausspruch.
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