Adoptionsvefahren

H. HANDLUNGEN VOR DER ABFAHRT VON BULGARIEN

Nach dem Inkrafttreten des Gerichtsbeschlusses für die Adoptionszulassung wird ANIDO eine beglaubigte Abschrift bei der zuständigen Behörde für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde des Kindes einreichen. In dieser Urkunde werden das Kind mit dem neuen, von den Adoptiveltern gewählten Namen und die Namen seiner Adoptiveltern eingeschrieben. Aufgrund der neuen Geburtsurkunde wird auch die Austellung des bulgarischen Passes des Kindes beantragt, mit dem es die Grenzen Bulgariens zusammen mit seinen neuen Eltern überschreiten kann.

 

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