ANIDO entstand als juristische Person mit nichterwerblichen Zielen für gemeinnützige Tätigkeit mit Beschluss der Generalversammlung seiner Gründer am 11.11.2003 in Sofia. Dann wurden auch die Satzung und Zielsetzung, die Arbeitsmethodik und der Tätigkeitsgegenstand des Vereins festgelegt.
Im Anschluss daran wurde am 02.12.2003 der Verein ANIDO in das Register der juristischen Personen mit nichterwerblichen Zielen bei dem Sofioter Stadtgericht, in der Registersache Nr. 11987/2003 eingetragen und zur Ausführung gemeinnütziger Tätigkeit bestimmt.
Am 27.05.2004 erhielt ANIDO die Billigung und erste Genehmigung für Adoptionsvermittlung Nr. 34/27.05.2004 von dem Minister der Justiz. Später wurde die Frist dieser Genehmigung unter der Nr.70/28.06.2006 prolongiert und nach der Aktualisierung des Familiengesetzes vom 01.10.2009 wurde dem Verein die nächste Genehmigung unter der Nr. 101/15.03.2010 mit fünfjähriger Gültigkeit erteilt.
Entsprechend dieser Genehmigung ist ANIDO zur Vermittlung bei der Adoption von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Bulgarien durch Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort auf dem Territorium der Niederlanden, der Vereingten Staaten, von Spanien, Kanada, Irland, Finnland, Norwegen, Österreich oder Dänemark berechtigt.
Die neue, aktualisierte Genehmigung Nr. 185/5.05.2020 mit Gültigkeitsfrist von 5 Jahren - bis zum 12.05.2025 - bevollmächtigt ANIDO, auch in Zukunft mit Staaten - den Niederlanden, Spanien, Kanada, den Vereingten Staaten, Irland, Finnland, Norwegen, Österreich, Italien, Dänemark und Slowakei zusammenzuarbeiten.
Erzählungen mancher unserer Kunden über ANIDO und ihre Erfahrung als Adoptionsbewerber in Bulgarien.
Hier können Sie sich mit dem Verfahren der Adoption von Kindern mit ständigem Aufenthaltsort in Bulgarien, mit den gesetzlichen Eigenheiten und der Spezifik der Regeln in Bulgarien bekanntmachen. Der Prozess ist in nacheinanderfolgenden Schritten eingeteilt, jeder von denen einen Teil des Verfahrens darstellt.
Sie werden Auskunft über den gesamten Prozess der Adoption finden – über die notwendigen Unterlagen, wie Sie einen Adoptionsantrag stellen müssen, wie Sie sich in das Register eintragen lassen müssen. Weiter werden Sie lesen, wie sich auf Ihre Reise nach Bulgarien vorzubereiten, wie das Gerichtsverfahren geführt wird und was Sie bei Ihrer Abfahrt von Bulgarien nocn erledigen müssen. Auch werden Sie erfahren, was nach einer Annahme oder Absage des Vorschlags für die Adoption eines Kindes folgt.
Bulgarien ist Mitglied der Europischen Union. Der Staat liegt im südöstlichen Teil der Balkanhalbinsel. Im Süden grenzt er an Griechenland und die Türkei, im Westen – an Mazedonien und Serbien, im Norden – an Rumänien, im Osten ist die natürliche Grenze das Schwarze Meer.
Die bulgarische Bevölkerung zählt 7,6 Mio. Menschen, die Landfläche beträgt 110,912 km2.
Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Wir möchten unsere Dankbarkeit für den Beistand und die Unterstützung, die uns die ganze ANIDO-Equippe vom Anfang bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens während unserer zwei Besuche in Bulgarien geleistet haben. Das war unglaublich..
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